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Allgemeine Vorbereitung seitens des Auftraggebers:
 
Statische Freigabe des Auftrages durch einen Sachverständigen.
Maßgenaues Anzeichnen von Bohrungen und Schnitten.

Gerüststellung ab einer Arbeitshöhe von 2,0 m.

Entfernen oder Schützen von Bodenbelägen und Einrichtungsgegenständen.

Wasseranschluss (1/2“-3/4“) in max. 70 m Entfernung.

Ausreichende Stromversorgung
im max. 50 m Entfernung.                  

Bohrungen bis 400 mm 230V/16A.

Sägearbeiten 400V/32A. Idealerweise durch träge Schmelzsicherungen abgesichert.