Allgemeine Vorbereitung seitens des Auftraggebers:
Statische Freigabe des Auftrages durch einen Sachverständigen.
Maßgenaues Anzeichnen von Bohrungen und Schnitten.
Gerüststellung ab einer Arbeitshöhe von 2,0 m.
Entfernen oder Schützen von Bodenbelägen und Einrichtungsgegenständen.
Wasseranschluss (1/2“-3/4“) in max. 70 m Entfernung.
Ausreichende Stromversorgung
im max. 50 m Entfernung.
Bohrungen bis 400 mm 230V/16A.
Sägearbeiten 400V/32A. Idealerweise durch träge Schmelzsicherungen abgesichert.